Die wesentlichen Aufgaben und Ziele des Vereins Beweggründe e.V. werden in §2 Vereinszweck der Vereinssatzung wie folgt beschrieben:
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Persönlichkeit und Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere von Menschen mit Behinderung bzw. die von einer Behinderung bedroht sind auf der Grundlage einer psychomotorischen Entwicklungsförderung sowie die Intensivierung des psychomotorischen Gedankengutes und dessen Nutzbarmachung in pädagogischen und therapeutischen Arbeitsfeldern.
3. Zur Verwirklichung der Ziele wird der Verein vor allem wie folgt tätig:
a) Einrichtung und Unterhaltung von bewegungspädagogischen und -therapeutischen Förderangeboten, die sowohl auf der Begegnungs- wie auch Erlebensebene vielfältigen Erfahrungsmöglichkeiten Raum geben. Neben der individuellen Entwicklungsmöglichkeit des Einzelnen durch den stärkenorientierten psychomotorischen Ansatz steht insbesondere das soziale Erleben unter dem Gesichtspunkt Wahrnehmen und Respektieren von Unterschiedlichkeit im Fokus.
b) Information der Öffentlichkeit über vorbeugende, ausgleichende und therapeutische Wirkungen einer psychomotorischen Entwicklungsförderung;
c) Unterstützung verschiedenster Formen der Selbsthilfe bezogen auf den Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen;
d) Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für pädagogisch und therapeutisch ausgerichtete Berufsgruppen;
e) Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, Institutionen und Ausbildungsstätten in bezug auf – fachlichen Austausch und Beratung sowie – die Durchführung von Arbeitstagungen zur Klärung wissenschaftlicher Grundlagen, methodisch-didaktischer, diagnostischer sowie therapeutischer Problemstellungen.
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